Sicherheitseinrichtungen

» Fluchttürsteuerung
Fluchtürsteuerungen versuchen zwei unterschiedliche Schutzziele zu vereinen und technisch zu lösen.

Auf der einen Seite besteht die Forderung der Behörden Fluchtwege in öffentlichen Gebäuden, Kaufhäusern, Versammlungsstätten, Industrie- und ähnlichen Gebäuden frei zugänglich zu halten und somit einen wirksamen Fluchtweg zu gewährleisten.

Andererseits ist der Betreiber z.B. eines Gebäudes daran interessiert kein unkontrolliertes Betreten oder Warenfluss (Diebstahl) durch eben diese freien Fluchtwege zu gestatten.

Die Lösung ist eine elektromagnetische Verriegelung, die der Vorschrift DIN EN 179 entspricht. Hier werden zugelassene Produkte, die vom DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik) zugelassen und getestet wurden, verwendet.

Funktionsweise

• Eine Anlage besteht mindestens aus folgenden Teilen:
• Zentrale mit Stromversorgung
• Fluchttürterminal mit Notauslösung
• Verriegelungselement (Haftmagnet, integrierter Verschluss)

Sobald Gefahr droht, kann über eine Brandmeldeanlage, eine ständig besetzte Stelle oder vor Ort an der Fluchttürzentrale die Tür frei geschaltet werden. Gleichzeitig erfolgt ein akustischer und/oder optischer Alarm um eventuell unberechtigt Flüchtende zu erkennen.

Die vorgeschriebene Prüfung und Wartung von Fluchtürsteuerungen muss 1x jährlich von einem Sachkundigen durchgeführt werden.
» Rauchmelder
Rauchmelder können Leben retten!

Die Diskussion über Rauchmelderpflicht in den Bundesländern wird immer lauter.

Es ist selten das Feuer, das bei einem Wohnungs- bzw. Hausbrand den Menschen tötet, eher sterben die Opfer an Rauchvergiftung, die fälschlicherweise immer noch unterschätzt wird.
» Schachtentrauchung
Aufgaben einer Aufzugschachtentrauchung

• Kontrollierte Lüftung und Wärmeableitung 
• Entrauchen im Brandfall
• Evakuierung der Fahrgäste

Wirkungsweise einer Aufzugschachtentrauchung

Über ein Rauchansaugsystem wird die Luft im Aufzugsschacht ständig analysiert. Bei der Detektion von Rauch steuert der Aufzugkorb ein rauchfreies Stockwerk an, von dort aus eine gefahrlose Evakuierung   über das Treppenhaus möglich ist. Durch das automatische Öffnen der Entrauchungsklappe wird das Risiko von Personenschäden durch Ersticken reduziert.

Schachtentrauchung/Brandschutz

Die Größe der erforderlichen Schachtentrauchung ist in den Landesbauordnungen geregelt. Die Größe der Öffnung muss in den meisten Bundesländern mind. 0,1 qm bzw. 2,5 % der Schachtgrundfläche betragen, wobei der jeweils größere Wert gültig ist. Die Öffnung in der Nähe des Schachtkopfes sorgt für eine Kaminwirkung.
» Sicherheitsbeleuchtung
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

Die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege ist eine Beleuchtung, die Rettungswege während der Betriebszeiten mit einer vorgeschriebenen Mindestbeleuchtungsstärke beleuchtet, um das gefahrlose Verlassen der Räume oder Anlagen zu ermöglichen. Eine Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege und Arbeitsplätze ist dann einzurichten, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung Unfallgefahren zu befürchten sind und das gefahrlose Verlassen der Arbeitsplätze für die Arbeitnehmer nicht gewährleistet ist.

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

» UVV Prüfung und Wartung von Toren
Prüfung/Wartung

Mit der Abnahme einer neuen Toranlage geht die Verantwortung für den sicheren Betrieb an den Betreiber. Laut Arbeitsgesetz ist der Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Dazu gehören auch sichere Toranlagen.

Tore und Türen unterliegen im Allgemeinen den sicherheitstechnischen Bestimmungen. Die Richtlinie BGR 232 (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit) und ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) für kraftbetätigte Türen und Tore schreibt eine erste Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine mindestens jährlich durchzuführende Folgeprüfung durch sachkundige Personen verbindlich vor.

Montagen, Prüfungen, Wartungen, Instandsetzungen.

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